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Pflegesätze
Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürfigkeit
der Bewohner ab.
Diese Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung
vorgenommen.
Pflegestufen
Pflegestufe
I - erhebliche Pflegebedürftigkeit
- mind. 1x täglich Hilfe bei mindestens
2 Verrichtungen
aus einem oder mehreren
Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder
der Mobilität
- zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung nötig
- wöchenticher Zeitaufwand der Pflegeperson mindestens 1,5 Stunden/Tag
Pflegestufe
II - Schwerpflegebedürftigkeit
- mind. 3x täglich Hilfe bei der
Körperpflege,Ernährung oder der Mobilität
- zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
- wöchentlicher Zeitaufwand der Pflegeperson mindestens 3,0 Stunden/Tag
Pflegestufe
III - Schwerstpflegebedürftigkeit
- jederzeit muß eine Pflegeperson
unmittelbar erreichbar sein (Tag und Nacht)
- zusätzlich mehrfach in
der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
- wöchentlicher
Zeitaufwand der Pflegeperson mindestens 5,0 Stunden/Tag